09.03.2018 · Nachricht · Vereinsrecht
Stimmrechtsausschluss richtet sich nur nach der Satzung
| Wenn Sie bestimmten Mitgliedergruppen kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung einräumen wollen, müssen Sie das in der Satzung explizit regeln. Das hat das LG Braunschweig klargestellt. |
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