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  • 02.04.2015 · Fachbeitrag · Vereinsrecht

    Verein kann Fußballdauerkarte einseitig kündigen

    | Ein Fußballverein kann ein Jahreskarten-Abo einseitig ohne Begründung kündigen, wenn sich aus den Verkaufsbedingungen des Vereins ein solches ordentliches Kündigungsrecht ergibt. Das hat das Amtsgericht (AG) München zugunsten eines Münchner Fußballvereins entschieden, der das Abonnement gekündigt hatte, weil der Inhaber seine Dauerkarte bei eigener Verhinderung an Dritte übertragen bzw. weiterverkauft hatte. |