23.12.2013 · Fachbeitrag · Vereinsrecht
Vereinsaustritt bei Vermischung von Verein und BGB-Gesellschaft
| Weist ein Verein typische Merkmale einer Personengesellschaft auf, kann er im Einzelfall wie eine BGB-Gesellschaft behandelt werden – auch wenn er im Vereinsregister eingetragen ist. Das hat der BGH klargestellt und einem Grundstückseigentümer den Austritt aus der Eigentümergemeinschaft einer Wohnsiedlung verweigert, die als e.V. geführt wurde. |
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