· Fachbeitrag · Vereinsrecht
Vorstand muss nicht von der Mitgliederversammlung gewählt werden
| In den meisten Vereinen wird der Vorstand direkt von der Mitgliederversammlung gewählt. Dass es auch andere rechtlich zulässige Verfahren gibt, zeigt eine Entscheidung des OLG Brandenburg. |
Um diesen Fall ging es beim OLG Brandenburg
Im konkreten Fall ging es um einen Verein, bei dem die Mitgliederversammlung (MV) den Gesamtvorstand wählte. Dieser bestimmte dann aus seinen Reihen den vertretungsberechtigten Vorstand. Das Amtsgericht hatte die Eintragung abgelehnt. Es war der Meinung, es genüge nicht der Anforderung an eine „Bestimmung“ durch die Satzung, wenn der erweiterte Vorstand in seiner Geschäftsordnung selbst festlege, wie er diejenigen seiner Mitglieder auswähle, die den BGB-Vorstand bilden sollen.
OLG: Satzungsautonomie erlaubt andere Bestellverfahren
Das OLG Brandenburg gab dagegen dem Verein Recht. Die Sichtweise des Registergerichts enge die Satzungsautonomie des Vereins zu sehr ein (OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.04.2022, Az. 7 W 44/22, Abruf-Nr. 231423).
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