· Fachbeitrag · Vereinsrecht
Wann muss geheim abgestimmt werden?
| Wann muss ein Verein dem Drängen einzelner Mitglieder nachgeben und geheim abstimmen lassen? VB liefert die Antwort. |
Was bedeutet „Geheim“?
„Geheim“ bedeutet, dass die Abstimmung schriftlich, also mit verdeckten Stimmzetteln durchgeführt wird. Das setzt voraus, dass Stimmzettel vorbereitet, verteilt, eingesammelt und ausgezählt werden. Eine offene Abstimmung (per Handzeichen) ist dagegen schneller durchgeführt. Folglich ist es meist im Interesse der Versammlungsleitung, nicht geheim abzustimmen.
Kein allgemeiner Rechtsanspruch
Anders als vielfach vermutet hat ein einzelnes Mitglieder keinen Anspruch auf eine geheime Abstimmung. Der bestünde nur, wenn die Satzung eine entsprechende Vorgabe macht oder es langjährige Praxis im Verein war, geheim abzustimmen (Vereinsherkommen). Während die Satzungsvorgabe verbindlich ist, kann das Vereinsherkommen durchbrochen werden. Es genügt, dass ein einziges Mal unwidersprochen offen abgestimmt wird.
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