· Fachbeitrag · Vereinsregister
BGH: Wann muss ein ausgeschiedener Vorstand aus dem Registerportal gelöscht werden?
| Ausgeschiedene Vorstandsmitglieder sind weiter im chronologischen Auszug des Vereinsregisters vermerkt ‒ unter Nennung des vollständigen Namens, Wohnorts und Geburtsdatums. Im Registerportal sind diese Daten im chronologischen Abdruck sogar frei zugänglich. Im Einzelfall kann ein ehemaliges Vorstandsmitglied aber verlangen, dass seine Daten gesperrt werden. Das hat der BGH klargestellt. |
Um diesen Fall ging es beim BGH
Geklagt hatte ein früheres Vereinsvorstandsmitglied, das mit Verweis auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) seinem Eintrag ins Vereinsregister widersprochen und gefordert hatte, die Daten nicht mehr voraussetzungslos über das Internet verfügbar zu machen. Er befürchtete, dass die Daten für unzulässige Zwecke (z. B. Identitätsdiebstahl) genutzt werden könnten.
Das Registergericht hatte das aber abgelehnt. AG und OLG sahen die Sache genauso wie das Registergericht. Also musste der BGH entscheiden.
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