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  • 03.03.2016 · Fachbeitrag · Vereinsregister

    OLG Thüringen definiert Anforderungen an Zwischenverfügung

    | Entsprechen Anmeldungen zum Vereinsregister nicht den gesetzlichen Anforderungen, erlässt das Registergericht in der Regel eine Zwischenverfügung. Sie gibt dem Antragsteller auf, innerhalb einer bestimmten Frist die Mängel des Antrags zu beheben. Eine solche Zwischenverfügung muss nach Auffassung des OLG Thüringen durch Beschluss ergehen und deshalb bestimmte formale Anforderungen erfüllen. Erfüllt der Beschluss diese nicht, braucht der Verein kein Fristversäumnis zu fürchten. |