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  • 13.09.2016 · Fachbeitrag · Wirtschaftsvereine

    KG Berlin bestätigt Ansicht zu Kindergärten als Wirtschaftsverein

    | Erneut hat das KG Berlin seine Rechtsauffassung zur wirtschaftlichen Betätigung von Kindergartenvereinen bestätigt. Für eintragungsfähig hält das KG nur Elterninitiativkindergärten, bei denen die Eltern in die Organisationsabläufe des Vereins eingebunden sind, wie z. B. durch Eltern-Mitarbeit bei Betreuung, Kochen, Putzen, Lohn- und Gehaltsabrechnung, Buchhaltung oder Kontoführung. |