12.06.2018 · Fachbeitrag ·
Krankentagegeld-/Berufsunfähigkeitsversicherung
Für den Fall, dass der VN krankheitsbedingt außerstande ist, seiner beruflichen Tätigkeit nachzugehen und hierdurch einen Verdienstausfall erleidet, bieten Versicherer inzwischen eine Vielzahl von Versicherungsprodukten an. Zu den „Klassikern“ zählen nach wie vor die Krankentagegeldversicherung (KTG-Versicherung) einerseits und die Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherung (BU(Z)-Versicherung) andererseits. Doch wer zahlt wann? Der Beitrag gibt einen Überblick.
12.06.2018 · Fachbeitrag ·
Versicherungsrecht
Jeden Monat entscheiden deutsche Gerichte Hunderte von Streitigkeiten zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern (VN). Hier finden Sie die Quintessenz der wichtigsten Urteile und Beschlüsse von A bis Z – ...
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11.06.2018 · Fachbeitrag ·
Gebäudeversicherung/Haftung
Bei der Regulierung eines Brandschadens in der Gebäudeversicherung bringt der Versicherer gerne den Unterversicherungseinwand ins Spiel und kürzt die Versicherungsleistung. Doch Gegenwehr lohnt sich: Denn auch der ...
08.06.2018 · Nachricht ·
Kfz-Versicherung
Weht ein Windstoß einen abgestellten Anhänger gegen einen anderen Gegenstand, kann sich dessen Haftpflichtversicherer nicht auf „höhere Gewalt“ berufen. Denn höhere Gewalt sind nur solche Naturereignisse, auf die man sich nicht einstellen kann. Das hat das AG Ottweiler entschieden.
30.05.2018 · Nachricht ·
Ombudsmann
Der Versicherungsombudsmann Prof. Dr. Günter Hirsch hat am 29.05.2018 den Jahresbericht 2017 vorgestellt: Neben den aktuellen Beschwerde-Zahlen gibt der Bericht auch Aufschluss über die verbesserte Rechtstellung von ...
Schwerpunkt
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30.05.2018 · Fachbeitrag ·
Versicherungsrecht
Es kommt immer wieder vor, dass im Versicherungsschein etwas anderes steht, als der Kunde beantragt hat. Was gilt dann im Schadensfall?
25.05.2018 · Nachricht ·
Versicherungsrecht
Auch bei einem nach der 4. Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie 2000/26/EG (4. KH-Richtlinie) zu regulierenden Unfall im Ausland muss der Versicherer innerhalb von 6 Wochen regulieren. Eine nach Ablauf der 6 Wochen eingereichte Klage ist demnach nicht verfrüht, so das OLG München.