17.04.2018 · Fachbeitrag ·
Kapitalanlagen
Immer mehr mutige Kapitalanleger investieren Teile ihrer Ersparnisse in Kryptowährungen wie Bitcoin oder Iota. Mutig deshalb, weil die digitalen Währungen staatlich unreguliert sind und starken Kursschwankungen unterliegen. Zu diesen Unwägbarkeiten kommt die steuerliche Komponente noch hinzu. Wie behandelt das Finanzamt Gewinne und Verluste mit Kryptowährungen? WVM klärt das nachfolgend für Bitcoins, wobei die Ausführungen auch für jede andere Kryptowährung gelten.
17.04.2018 · Nachricht ·
Grundsteuer
Die Grundsteuer in ihrer jetzigen Form ist verfassungswidrig. Das hat das BVerfG festgestellt. Trotz Verfassungswidrigkeit darf sie aber in der bestehenden Form bis einschließlich 2024 weiter erhoben werden.
09.04.2018 · Nachricht ·
Altersversorgung/Riester-Rente
Die Abfindung einer Kleinbetragsrente statt einer ursprünglich vorgesehenen monatlichen Rentenzahlung ist keine schädliche Verwendung. Das hat zur Folge, dass die gewährten Zulagen nicht zurückzuzahlen und auch ...
06.04.2018 · Fachbeitrag ·
Altersversorgung
Übernimmt der Arbeitnehmer eine Rückdeckungsversicherung für eine betriebliche Altersversorgung (bAV) bei Insolvenz des Arbeitgebers, ist dies seit dem 01.01.2018 unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei möglich. Anders ist es bei Liquidation des Arbeitgebers. WVM nennt die Details.
26.03.2018 · Fachbeitrag ·
Umgang mit dem Finanzamt
Versicherungsmaklerunternehmen können durch einen falschen oder unterlassenen Lohnsteuerabzug schnell in die Haftungsfalle geraten. Um diesem Risiko zu entgehen, können Sie bei Ihrem Finanzamt eine gebührenfreie ...
20.03.2018 · Nachricht ·
Familienverträge/Betriebsausgaben
Die Kosten für einen Dienstwagen sind auch dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn dieser dem Ehegatten im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses (Minijob) überlassen wird. Dies hat jedenfalls ...
19.03.2018 · Nachricht ·
Familienverträge
Ist ein zinsloses Darlehen, das ein Ehegatte dem anderen gewährt, um Verbindlichkeiten seines Gewerbebetriebs zu tilgen, dem Betriebsvermögen des Darlehensnehmers zuzuordnen und mit 5,5 Prozent abzuzinsen? Das will ein Unternehmer vom BVerfG wissen. Er hat gegen eine für ihn ungünstige Entscheidung des BFH Verfassungsbeschwerde eingelegt.