30.10.2017 · Fachbeitrag ·
GmbH/Betriebliche Altersversorgung
Der Pensionsanspruch eines Gesellschafter-Geschäftsführers (GGf), der in Teilzeit weiter beschäftigt wird, ist nicht durch eine in der Pensionszusage enthaltene Obergrenze auf 75 Prozent der reduzierten (Teilzeit-)Bezüge gedeckelt, wenn der GGf die ihm zugesagte Pension erdient hat. Das ist Ansicht des FG Schleswig-Holstein. Diese muss der BFH noch prüfen.
26.10.2017 · Nachricht ·
Lohnsteuerbescheinigung/Reisekosten
Die Befreiung von der Bescheinigungspflicht des Großbuchstabens „M“ gilt letztmalig bis Ende 2018. Das BMF hat nämlich die bis Ende 2017 befristete Befreiungsmöglichkeit um ein weiteres Jahr verlängert.
25.10.2017 · Nachricht ·
Altersversorgung
Das FG Köln hält den Rechnungszinsfuß von 6 Prozent zur Ermittlung von Pensionsrückstellungen in § 6a EStG im Jahr 2015 für verfassungswidrig. Es hat daher beschlossen, eine Entscheidung des BVerfG darüber ...
24.10.2017 · Nachricht ·
Lohnsteuer
Spendieren Sie Ihren Mitarbeitern täglich kostenlos trockene Brötchen und Kaffee, darf das Finanzamt keinen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug in Form eines Frühstücks unterstellen. Das hat das FG Münster entschieden. Damit war das Finanzamt nicht einverstanden. Es hat Revision eingelegt.
Schwerpunkt
Beitrag
24.10.2017 · Fachbeitrag ·
Krankenversicherung
Beim Vorauszahlungsmodell zur Krankenversicherung sind privat krankenversicherte Steuerzahler, die vom Arbeitgeber einen Zuschuss erhalten, steuerlich benachteiligt. Es gibt aber eine Gestaltung, die das ...
19.10.2017 · Nachricht ·
GmbH
Versorgungsrenten sind als Sonderausgaben abziehbar, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer, der seinen GmbH-Anteil abgibt, nach der Übertragung kein Geschäftsführer der GmbH mehr ist. Bleibt er es weiterhin, geht ...
19.10.2017 · Nachricht ·
Finanzierung/GmbH
Verzichtet eine GmbH nicht nur auf Zinsen, sondern auch auf die komplette Rückzahlung eines Darlehens, das sie einem ehemaligen Gesellschafter gewährt hatte, handelt es sich um eine verdeckte Gewinnausschüttung, so das FG München. Es genügt, dass beim Abschluss des Darlehensvertrags noch ein Gesellschafterverhältnis zur GmbH bestand (FG München, Urteil vom 13.03.2017, Az. 7 K 1767/15, Abruf-Nr. 197162 ).