18.07.2017 · Fachbeitrag ·
Familienverträge
Da Kinder oft über keine eigenen Einkünfte verfügen, ist die Einkünfteverlagerung auf den Nachwuchs ein beliebtes Steuersparmodell. Viele Eltern scheuen sich jedoch, ihr Vermögen (endgültig) zu übertragen. Handelt es sich bei den Einkünften um solche aus Vermietung und Verpachtung, ist eine Vermögensübertragung jedoch nicht unbedingt erforderlich. Der folgende Fall zeigt: ein unentgeltlicher Zuwendungsnießbrauch an Wohn- oder gewerblich genutzten Immobilien kann eine durchaus lohnenswerte ...
14.07.2017 · Fachbeitrag ·
Familienverträge
Die Verlagerung von Vermietungseinkünften auf Familienangehörige mit geringerem Steuersatz im Rahmen des Zuwendungsnießbrauchs ist ein beliebtes Steuersparmodell. Jetzt hat das FG Baden-Württemberg rechtskräftig ...
13.07.2017 · Nachricht · Lohnsteuer
Eine praktische zweiseitige Übersicht für die Lohnbuchhaltung hat das BMF veröffentlicht. Die Übersicht verschafft einen schnellen Überblick über die 2017 gültigen Zahlen zur Lohnsteuer.
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13.07.2017 · Nachricht ·
Altersversorgung
Am 07.07.2017 hat der Bundesrat das Betriebsrentenstärkungsgesetz verabschiedet. Es tritt zum 01.01.2018 in Kraft. Bahnbrechend ist die Einführung des Sozialpartnermodells, das zwei Neuerungen im BetrAVG implementiert.
13.07.2017 · Nachricht ·
Altersversorgung
Das Schriftform- und Eindeutigkeitsgebot nach § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG für die steuerliche Anerkennung einer Pensionszusage im Hinblick auf die darin enthaltene Abfindungsklausel verlangt nicht die Angabe des konkreten ...
05.07.2017 · Fachbeitrag ·
Krankenversicherung/Sonderausgaben
Hat einer Ihrer Kunden erstmals eine Kranken- und Pflegeversicherung abgeschlossen oder den Versicherer gewechselt, dann sollte er unbedingt diesem Versicherer die Zustimmung erteilen, dass dieser seine Daten ans ...
05.07.2017 · Nachricht ·
Altersversorgung
Ein Leser fragt: „Ist im Rahmen einer Pensionszusage die steuerliche Privilegierung über die Fünftel-Regelung nach § 34 EStG anwendbar, wenn der Arbeitgeber einen Teil der Pensionszusage über eine Lebensversicherung rückdeckt, die als Rente ausgezahlt wird, und den anderen Teil über ein Investmentdepot rückdeckt und später als Einmalauszahlung auszahlt?“ Dr. Claudia Veh von der SLPM weiß die Antwort.