05.06.2019 · Fachbeitrag ·
Altersversorgung
Ein Leser fragt zum verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss: Ein Arbeitnehmer nimmt eine bAV mit Entgeltumwandlung zu einem neuen Arbeitgeber mit. Der Übergang fand zum 01.04.2019 statt. Der Versicherer meint, die Entgeltumwandlung mit dem neuen Arbeitgeber sei erst 2019 abgeschlossen worden. Dies sei wie ein Neuabschluss zu werten und der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss zu leisten. Aus meiner Sicht ist es ein bestehender Vertrag – also kein Arbeitgeberzuschuss zu leisten. Die Frage beantwortet Dr. Claudia Veh, ...
16.05.2019 · Nachricht ·
Bausparen
Änderungsklauseln zu Kontoführungsgebühren sind bei bestehenden Bausparverträgen auch während der Ansparphase unwirksam. Dies hat das OLG Celle in einem Hinweisbeschluss festgestellt.
15.05.2019 · Nachricht ·
Gesetzliche Unfallversicherung
Eine Versicherte erleidet keinen Arbeitsunfall, wenn sie sich auf dem Heimweg von ihrer Arbeitsstelle bei dem Versuch, einen Brief einzuwerfen, verletzt. Das hat das BSG entschieden (BSG, Urteil vom 08.05.2019, Az.
06.05.2019 · Fachbeitrag ·
Altersversorgung/Geringfügige Beschäftigung
Auch Minijobber sollten die Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge prüfen. Vor dem Hintergrund des Betriebsrentenstärkungsgesetzes eröffnen sich verschiedene neue Gestaltungen für Minijobber. WVM erläutert sie Ihnen
06.05.2019 · Nachricht ·
Gesetzliche Unfallversicherung
Ein Arbeitnehmer im Möbelhaus, der einen Tinnitus darauf zurückführt, dass er mehrfach per Lautsprecheranlage ausgerufen worden sei, hat keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen der gesetzlichen ...
18.04.2019 · Nachricht ·
Krankenversicherung/Altersversorgung
Streit gibt es häufig, ob Einnahmen aus einer vom früheren Arbeitnehmer begründeten betrieblichen Altersversorgung in Form der Direktversicherung zu verbeitragen sind. Jetzt hat das BSG entschieden: Wird eine ...
16.04.2019 · Nachricht ·
Krankenversicherung
Die Kapitalleistungen aus Direktversicherungen sind als betriebliche Altersversorgung beitragspflichtig. Die Beitragspflicht ist nicht durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz vom 17.08.2017 entfallen, das seit 01.01.2018 die betrieblichen „Riesterrenten“ von der Beitragspflicht ausnimmt. So entschied das BSG (Urteil vom 01.04.2019, Az. B 12 KR 19/18 R, Abruf-Nr. 208255 ).