15.04.2019 · Fachbeitrag ·
Gesetzliche Unfallversicherung
Beschäftigte sind auf Dienstreisen unfallversichert. Das gilt auch für die Hin- und Rückfahrten zum Tagungsort bzw. dem Hotel. Wird ein Beschäftigter auf einem solchen Weg überfallen und verletzt er sich bei dem Versuch, sich seine Geldbörse vom Dieb zurückzuholen, so steht dies nicht unter dem Schutz der Unfallversicherung, entschied das LSG Hessen.
19.03.2019 · Fachbeitrag ·
Krankenversicherung
Eine vom Versicherer mit Zustimmung eines „unabhängigen Treuhänders“ nach § 203 Abs. 2 VVG vorgenommene Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung ist nicht allein wegen einer ggf. zu verneinenden ...
12.03.2019 · Nachricht ·
Altersversorgung
Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthaltene Versorgungsregelung, nach der die Hinterbliebenenversorgung entfällt, wenn im Zeitpunkt des Todes des Versorgungsberechtigten die Ehe nicht mindestens zehn ...
24.01.2019 · Fachbeitrag ·
Versicherungsrecht
Vielfach wird die Meinung vertreten, dass die Kündigung eines Versicherungsvertrags, die dem Versicherer z. B. erst an einem Montag zugeht, noch wirksam ausgesprochen worden sei, obwohl das Fristende der Kündigung der vorhergehende Samstag oder Sonntag gewesen wäre. Demzufolge träte an Stelle des Samstags, des Sonntags oder eines staatlich anerkannten Feiertags der nächste Werktag. Folge: Die eigentlich nicht fristgerechte Kündigung wäre wegen dieser gesetzlichen Fiktion noch wirksam erfolgt. § 193 BGB ...
22.01.2019 · Fachbeitrag ·
Gesetzliche Unfallversicherung
In der gesetzlichen Unfallversicherung wird der Sturz auf der Treppe bei Versicherten mit „Home-Office“ oder Büro im Haus regelmäßig nicht als Arbeitsunfall anerkannt. Argument der Berufsgenossenschaft: Wohnung ...
22.01.2019 · Fachbeitrag ·
Sozialversicherungspflicht
Das LSG Nordrhein-Westfalen hat die wiederholt mehrwöchige Tätigkeit von zwei Assistenz- bzw. Stationsärzten in Krankenhäusern auf Honorarbasis als abhängige Beschäftigung eingestuft. Das LSG ist damit der Ansicht ...
15.01.2019 · Nachricht · Geringfügige Beschäftigung
Bei einem Beschäftigungsverhältnis in der Gleitzone (Midijobs) handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis mit einem monatlichen Verdienst zwischen 450,01 Euro und 850,00 Euro. Die monatliche Entgeltobergrenze wird erst zum 01.07.2019 von 850 Euro auf 1.300 Euro erhöht, und nicht zum 01.01.2019 (wie berichtet).
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