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Beitrag
31.03.2014 · Fachbeitrag ·
Versicherungsrecht
Die Entscheidung des EuGH zum Widerspruchsrecht für vor 2008 abgeschlossene Versicherungsverträge schlägt hohe Wellen. Der folgende Beitrag erläutert Ihnen, was hinter der Entscheidung steckt, welche ...
31.03.2014 · Fachbeitrag ·
Versicherungsrecht
Die vertraglich vereinbarte Unkündbarkeit von gesonderten Kostenausgleichsvereinbarungen zwischen Versicherungsnehmer (VN) und Versicherer bei Abschluss eines Vertrags über eine fondsgebundene Renten- oder ...
31.03.2014 · Fachbeitrag ·
Versicherungsteuer
Das Versicherungsteuergesetz knüpft bei der Versicherung von Risiken in Bezug auf unbewegliche Sachen ausschließlich an die geographische Belegenheit des Risikos an. Eine Garantieversicherung für eine Industrieanlage ...
31.03.2014 · Fachbeitrag ·
Sozialversicherung
Länger als vier Jahre zurückliegend zu Unrecht gezahlte Rentenversicherungsbeiträge sind nicht erstattungsfähig. Sie werden zu rechtmäßig entrichteten Pflichtbeiträgen. So steht es in der ab 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Neufassung von § 26 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit Satz 2 SGB IV. Nach Ansicht des BSG werden von der Neuregelung auch Beiträge erfasst, die für Zeiträume vor dem 1. Januar 2008 entrichtet wurden (BSG, Urteil vom 5.3.2014, Az. B 12 R 1/12 R; Abruf-Nr. 140757 ).
31.03.2014 · Fachbeitrag ·
Krankenversicherung
Beitragspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner sind die an eine Rentnerin ausgezahlten Kapitalleistungen aus den Versicherungen, die der Arbeitgeber ihres verstorbenen Ehemanns als ...
10.03.2014 · Nachricht · Kundeninformation
Nach dem ersten Anschein ist derjenige, der zum Einsteigen die Fahrzeugtür öffnet, schuld an einem dadurch ausgelösten Unfall. Diese Aussage hat das AG München getroffen.
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27.02.2014 · Fachbeitrag ·
Vermögensplanung
Viele Familien verfügen über ein im Laufe der Zeit historisch gewachsenes Portfolio von Vermögensanlagen, Versicherungen, Altersvorsorgeverträgen und gegebenenfalls Verbindlichkeiten. Nach einer gewissen Zeit wünschen sie eine Überprüfung ihres Vermögens und ihrer persönlichen Absicherung, weil sich ihre Lebenssituation inzwischen geändert hat. Da sind Sie als Berater gefragt. Ein konkreter Fall aus der Praxis zeigt, dass Sie dieser Aufgabe nur gerecht werden können, wenn Sie die Finanzen Ihres Kunden ...