27.02.2014 · Fachbeitrag ·
Finanzdienstleistungen
Ein starker Verbraucherschutz in einem harmonisierten Binnenmarkt – das ist das Ziel der EU-Richtlinie über Rechte der Verbraucher (Verbraucherrechte-Richtlinie). Sie bürdet Versicherungsmaklern strengere Informationspflichten bei der Vermittlung von Finanzdienstleistungen auf und bringt neue Regeln zum Widerrufsrecht mit sich. In Deutschland werden die neuen Regeln nach entsprechenden Gesetzesänderungen am 14. Juni 2014 in Kraft treten. Verbraucher können die Einhaltung der neuen Regeln jedoch jetzt schon ...
27.02.2014 · Fachbeitrag ·
Altersversorgung
Der Gesetzgeber hat mit dem Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz die Rahmenbedingungen für die geförderte private Altersvorsorge im Bereich der Riester-Rente und der Basisrente verbessert. Diese Änderung finden sich ...
27.02.2014 · Fachbeitrag ·
Versicherungsrecht
Die Hinweise auf die Rechtsfolgen falscher Gesundheitsangaben in einem Antragsformularsatz auf der letzten Seite, mehrere Seiten nach der Unterschrift, können bei der Antragstellung leicht übersehen werden und sind ...
27.02.2014 · Fachbeitrag ·
Krankenversicherung
Freiwillig gesetzlich versicherte Rentner müssen es hinnehmen, dass Auszahlungen aus einer Direktversicherung auch dann in die Bemessung der Beiträge für die Krankenversicherung (KV) einbezogen werden, wenn die Zahlungen zum Teil auf eigenen Leistungen beruhen. Das hat das LSG Rheinland Pfalz für zwei Fälle entschieden.
27.02.2014 · Fachbeitrag ·
Altersversorgung
Das OLG Stuttgart hat – wie schon die Vorinstanz – eine Überschussklausel in den Riester-Rentenverträgen der Allianz für intransparent und unwirksam erklärt und der Allianz verboten, die Klausel weiterzunutzen.
20.02.2014 · Fachbeitrag ·
Lebensversicherung
Ein Leser fragt: Kann der Kunde, der seit zehn Monaten eine fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen hat und auch bis dato Beiträge gezahlt hat, jetzt die Beiträge zurückfordern und dem Vertrag widersprechen, ...
10.02.2014 · Fachbeitrag ·
Sozialversicherung
Bei Neuanstellungen von Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH ist ein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund vorgeschrieben (§ 7a Abs. 1 SGB IV). Gegenüber dem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung entfaltet eine Statusentscheidung allerdings keine Bindungswirkung – und zwar selbst dann nicht, wenn festgestellt wird, dass eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird. Dies hat das LSG Baden-Württemberg entschieden.