13.05.2020 · Nachricht ·
Sozialversicherungspflicht
Detektive, die von einer Detektei nach Stunden bezahlt sowie in deren Namen tätig werden und kein Unternehmerrisiko tragen, sind sozialversicherungspflichtig. Zu diesem Schluss ist das LSG Hessen in einem Fall gelangt, in dem eine Detektei Supermärkte überwacht hatte.
12.05.2020 · Nachricht ·
Gesetzliche Unfallversicherung
Eltern, die ihr Kind auf dem Weg zur Arbeit in den Kindergarten bringen, sind gesetzlich unfallversichert. Kein Unfallversicherungsschutz besteht dagegen auf dem Weg zum Kindergarten, wenn Eltern ins Homeoffice ...
11.05.2020 · Fachbeitrag ·
Finanzierung/Courtage
Verbraucherkreditverträge müssen in klarer und prägnanter Form die Modalitäten für die Berechnung der Widerrufsfrist angeben. Es reicht nicht aus, dass der Vertrag hinsichtlich der Pflichtangaben, deren Erteilung ...
16.04.2020 · Nachricht ·
Gesetzliche Unfallversicherung
Ein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung besteht nicht, wenn ein Patient aufgrund seines desorientierten und verwirrten Zustands zu seiner eigenen Sicherheit in seinem Krankenzimmer fixiert wird, sich selbst aus der Fixierung löst und infolge dessen aus dem Fenster stürzt. Zu diesem Ergebnis gelangt das SG Gelsenkirchen (Urteil vom 29.10.2019, Az. S 7 U 411/18, Abruf-Nr. 214881, rechtskräftig).
03.04.2020 · Fachbeitrag ·
Sozialversicherungspflicht
Physiotherapeuten, die als „freie Mitarbeiter“ in einer physiotherapeutischen Praxis arbeiten, sind abhängig beschäftigt, wenn sie in die Organisation der Praxis eingegliedert sind und kein Unternehmerrisiko ...
03.04.2020 · Nachricht · Sozialversicherungspflicht
Arbeitet ein Ingenieur als „Subunternehmer“ für ein Architekturbüro als Bauleiter, ist er abhängig beschäftigt, wenn er in die Arbeitsorganisation des Architekturbüros eingegliedert ist. Daran ändert auch der ...
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27.03.2020 · Fachbeitrag ·
Gesetzliche Unfallversicherung
Aktuell arbeiten viele Arbeitnehmer im Homeoffice. In der Praxis stellt sich die Frage, bei welchen Tätigkeiten Arbeitnehmer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen, wenn sie bei Verrichtungen im Homeoffice verunfallen. Drei Urteile geben die Richtung vor: