28.09.2016 · Fachbeitrag aus WVM · Elternzeit
Ab 01.01.2017 müssen Arbeitgber auch in den Fällen, in denen die Unterbrechung wegen der Inanspruchnahme von Elternzeit keinen Kalendermonat umfasst, eine Unterbrechung mit dem Abgabegrund 52 melden. Dies gilt unabhängig vom Versicherungsstatus des Arbeitnehmers. Damit können die Krankenkassen künftig in allen Fällen prüfen, ob die freiwillige Mitgliedschaft bei einer Unterbrechung der Beschäftigung wegen Elternzeit beitragsfrei fortgesetzt werden kann.
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22.09.2016 · Nachricht aus WVM · Berufshaftpflichtversicherung
Beiträge einer Rechtsanwalts-GbR zu ihrer eigenen Berufshaftpflichtversicherung führen nicht zu Arbeitslohn bei den angestellten Rechtsanwälten (BFH, Urteil vom 10.03.2016, Az. VI R 58/14, Abruf-Nr. 186269 ).
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22.09.2016 · Fachbeitrag aus WVM · Altersversorgung
Wann dürfen Arbeitnehmer, denen bereits einzelvertraglich eine betriebliche Altersversorgung zugesagt wurde, vollständig von einem auf einer
Betriebsvereinbarung beruhenden kollektiven Versorgungssystem des Arbeitgebers ausgenommen werden? Nach Ansicht des BAG nur dann, wenn die Betriebsparteien im Rahmen ihres Beurteilungsspielraums davon ausgehen können, dass diese Arbeitnehmer im Versorgungsfall typischerweise eine zumindest annähernd gleichwertige Versorgung erhalten (BAG, Urteil vom ...
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21.09.2016 · Fachbeitrag aus WVM · Versicherungsrecht
Jeden Monat entscheiden deutsche Gerichte Hunderte von Streitigkeiten zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern (VN). Hier finden Sie die Quintessenz der wichtigsten Urteile und Beschlüsse von A bis Z – sortiert nach Personen- und Sachversicherung.
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16.09.2016 · Nachricht aus WVM · Kfz-Versicherung
Auch bei der Geltendmachung eines Kaskoschadens gilt: Will der Versicherungsnehmer (VN), dessen Fahrzeug einen Vorschaden erlitten hat, aus einem neuen Versicherungsfall Rechte für sich beanspruchen, muss er darlegen und beweisen, dass der gesamte Schaden, dessen Ersatz er jetzt beansprucht, auf den Versicherungsfall zurückzuführen ist. So sieht es das AG Mönchengladbach-Rheydt.
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16.09.2016 · Fachbeitrag aus WVM · Rechtsdienstleistung/Krankenversicherung
Die Vereinbarung, wonach ein Versicherungsmakler Einsparmöglichkeiten im Rahmen des bestehenden Krankenversicherungsvertrags recherchieren soll (§ 204 VVG), ist nicht auf den Nachweis oder die Vermittlung eines Versicherungsvertrags gerichtet. Sie ist aus Sicht des LG Saarbrücken nicht als Maklerleistung, sondern als Rechtsdienstleistung einzuordnen – und daher wegen Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz nichtig. Folge: Der Makler kann vom Kunden die noch ausstehende Vergütung ...
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15.09.2016 · Fachbeitrag aus WVM · Krankenversicherung
Hat ein Versicherter seine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV wegen eines Wechsels in die PKV gekündigt, lebt die Mitgliedschaft in der GKV nicht wieder auf, wenn der PKV-Versicherer den Versicherungsvertrag nachträglich wirksam angefochten hat. Das hat das BSG klargestellt.
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15.09.2016 · Fachbeitrag aus WVM · Riester-Rente
Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke haben keinen unmittelbaren Anspruch auf die Altersvorsorgezulage nach § 79 i. V. m. § 10a Abs. 1 EStG. Das hat der BFH zu einem angestellten Rechtsanwalt entschieden, der Mitglied der Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung ist.
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15.09.2016 · Fachbeitrag aus WVM · Versicherungsrecht
Ist die Widerspruchsbelehrung nach § 5a VVG alter Fassung (a. F.), die vom 29.07.1994 bis 31.12.2007 gegolten hat, nicht ordnungsgemäß, kann sich der Versicherer nicht auf Verwirkung dieses Rechts berufen. Er kann nicht argumentieren, der Versicherungsnehmer habe das Recht zum Widerspruch gekannt und sei deshalb nicht schutzwürdig. Das betont das OLG Stuttgart im Fall eines Versicherungsnehmers, der Versicherungsvermittler war.
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15.09.2016 · Fachbeitrag aus WVM · Arbeitsverhältnisse
„Textform“ anstelle von „Schriftform“ lautet die Lösung in AGB-Klauseln von Arbeitsverträgen ab dem 01.10.2016. Diese gesetzliche Neuregelung hat insbesondere Auswirkungen auf die darin vereinbarten Ausschlussklauseln. Erfahren Sie, worauf Sie beim Neuabschluss und bei der Änderung von Arbeitsverträgen in Ihrem Maklerunternehmen künftig achten müssen.
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