28.11.2014 · Fachbeitrag ·
Kapitalvermögen
Haben Anleger 2014 bei einer Bank Verluste aus Kapitalvermögen erzielt und bei einer anderen Bank Gewinne, können sie die steuersparende Verrechnung nur durch Abgabe einer Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung 2014 erreichen. Dazu benötigen Sie aber eine Verlustbescheinigung von ihrer Bank. Diese müssen Sie bis zum 15. Dezember 2014 beantragen. Stellen Anleger den Antrag zur Verlustbescheinigung später, darf die Bank die Verluste nicht mehr bescheinigen. Dann können sie diese Verluste nur noch mit ...
28.11.2014 · Fachbeitrag ·
Finanzdienstleistungen
Wollen Sie als Kapitalanlagevermittler (§ 34f GewO) von der „Alte-Hasen-Regelung“ profitieren, müssen Sie Ihre Sachkunde durch eine lückenlose Vorlage von MaBV-Prüfberichten nachweisen. Haben Sie die Berichte ...
Schwerpunkt
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25.11.2014 · Fachbeitrag ·
Finanzierung
Formularmäßig vereinbarte Bearbeitungsentgelte in Darlehensverträgen zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher sind laut BGH unwirksam. Nicht selten berufen sich aber die Kreditinstitute auf Verjährung, um ...
Schwerpunkt
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21.11.2014 · Fachbeitrag ·
Rürup-Vertrag
Versicherungsnehmer (VN) überweisen oft am 30. oder 31. Dezember Sonderzahlungen in einen Rürup-Rentenvertrag. Da die Gutschrift auf dem Vertragskonto frühestens am 2. Januar erfolgt, bescheinigt der Versicherer die ...
21.11.2014 · Nachricht · Krankenversicherung
Die Kosten für die augenärztliche Behandlung von Alterssichtigkeit müssen nicht von der Versicherung erstattet werden. Das hat das AG München entschieden.
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19.11.2014 · Fachbeitrag ·
Grunderwerbsteuer
Zum 1. Januar 2015 steigt die Grunderwerbsteuer bei Grundstückskäufen im Saarland und in Nordrhein-Westfalen auf 6,5 Prozent. Wer in einem dieser Bundesländer den Kauf einer Immobilie plant, sollte deshalb den ...
17.11.2014 · Fachbeitrag ·
Versicherungsrecht
Die Hervorhebung der Belehrung über das Widerrufssrecht nach Abschluss eines im Policenmodell zustande gekommenen Kapitallebensversicherungsvertrags durch Kursivdruck kann nach einem Urteil des OLG Stuttgart den Anforderungen des § 5a VVG alter Fassung entsprechen. Im Urteilsfall umfasste das Policenübersendungsschreiben neben der Police selbst lediglich eine Seite. Die Widerrufsbelehrung stand im unteren Drittel des Schreibens und war als einziger Fließtext komplett im Kursivdruck (OLG Stuttgart, Urteil vom ...