30.10.2014 · Fachbeitrag ·
Kundeninformation
In der Praxis wird immer wieder die Meinung vertreten, dass bei Ausübung der Kapitaloption die Versorgung nicht in den Versorgungsausgleich fällt. Dass dem nicht so ist bei Anrechten der betrieblichen Altersversorgung (bAV), hat der BGH jetzt klargestellt.
30.10.2014 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Die Mitversicherung angestellter Klinikärzte in der Betriebshaftpflichtversicherung stellt keinen geldwerten Vorteil dar, weil für diese Ärzte keine Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nach § ...
30.10.2014 · Fachbeitrag ·
Krankenversicherung
Nach Ansicht des FG Düsseldorf dürfen Finanzämter die als Sonderausgabe abziehbaren Krankenkassenbeiträge für das Jahr 2011 um die gleichartige Beitragsrückerstattung für das Jahr 2010 kürzen (FG Düsseldorf, ...
30.10.2014 · Fachbeitrag ·
Umgang mit dem Finanzamt
Viele Unternehmen haben sich noch nicht beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) wegen der Kirchensteuereinbehaltungspflicht für abgeltend besteuerte Kapitalerträge registriert. Betroffen davon sind unter anderem die GmbH, die Gewinne an ihre Gesellschafter ausschütten. Daher verlängert das BZSt den Abrufzeitraum für die Kirchensteuerabzugsmerkmale (KiStAM) um einen Monat bis zum 30. November 2014.
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24.10.2014 · Fachbeitrag ·
Arbeitgeberleistungen
Wenn Sie Tank- oder Geschenkgutscheine nutzen (wollen), um Ihre Mitarbeiter in Ihrem Versicherungsmaklerunternehmen zusätzlich zu belohnen oder zu weiterhin guten Leistungen zu motivieren, sollten Sie den folgenden ...
24.10.2014 · Fachbeitrag ·
Vermittlerrecht
Die Einführung des § 34f GewO bewirkt, dass nun auch bei der Vermittlung von und bei der Beratung zu Kapitalanlagen eine Kundenerstinformation verpflichtend ist, mit welcher der Kunde statusbezogene Informationen ...
24.10.2014 · Fachbeitrag ·
Arbeitgeberleistungen
Wenn Sie Ihren Mitarbeitern auf freiwilliger Basis ein Weihnachts- oder Urlaubsgeld zahlen, fressen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge davon den größten Teil auf. Die Alternative lautet: Wandeln Sie dieses Weihnachts- oder Urlaubsgeld in einen Fahrtkostenzuschuss um. So sorgen Sie dafür, dass der größte Teil des Weihnachts- oder Urlaubsgeldes im Portemonnaie Ihrer Mitarbeiter ankommt. Und als Arbeitgeber zahlen Sie geringere Beiträge zur Sozialversicherung.