27.02.2014 · Fachbeitrag ·
Anlagevermittlung
Die Vermittlung von Investmentfonds, geschlossenen Fonds sowie sonstigen Vermögensanlagen ist seit 1. Juli 2013 erlaubnispflichtig nach § 34f GewO. Das wirft die Frage auf: Muss ein Investmentfondsanbieter bzw. Pool nach dem 1. Juli 2013 noch Bestandsprovisionen an einen (ehemaligen) Finanzdienstleister zahlen, der nicht die Erlaubnis nach 34f GewO hat? Die Antwort lautet „grundsätzlich ja“.
27.02.2014 · Fachbeitrag ·
Unternehmensnachfolge
Die Unternehmensnachfolge im Maklerunternehmen ist ein komplexes Thema mit vielen Facetten. Der „WVM“ greift daher in einer Beitragsserie alle Aspekte der Veräußerung eines Maklerunternehmens oder der Übertragung ...
27.02.2014 · Fachbeitrag ·
Unternehmensführung
Eine Klausel in den AGB einer Bank, wonach für die Nacherstellung von Kontoauszügen pro Auszug pauschal 15 Euro fällig werden, verstößt gegen § 675d Abs. 3 Satz 2 BGB und ist daher unwirksam. Das hat der BGH ...
27.02.2014 · Fachbeitrag ·
Versicherungsrecht
Wird ein Kunde im Wege der „Kaltakquise“ nach wiederholten Besuchen gewonnen, kann dies die üblichen Indizien für Arglist bei unvollständigen Gesundheitsangaben stark entwerten, und der Versicherer kann vom Rücktritt ausgeschlossen sein (OLG Stuttgart, Urteil vom 26.9.2013, Az. 7 U 101/13; Abruf-Nr. 140303 ).
27.02.2014 · Fachbeitrag ·
Versicherungsrecht
Die Hinweise auf die Rechtsfolgen falscher Gesundheitsangaben in einem Antragsformularsatz auf der letzten Seite, mehrere Seiten nach der Unterschrift, können bei der Antragstellung leicht übersehen werden und sind ...
27.02.2014 · Fachbeitrag ·
Krankenversicherung
Freiwillig gesetzlich versicherte Rentner müssen es hinnehmen, dass Auszahlungen aus einer Direktversicherung auch dann in die Bemessung der Beiträge für die Krankenversicherung (KV) einbezogen werden, wenn die ...
27.02.2014 · Fachbeitrag ·
Altersversorgung
Das OLG Stuttgart hat – wie schon die Vorinstanz – eine Überschussklausel in den Riester-Rentenverträgen der Allianz für intransparent und unwirksam erklärt und der Allianz verboten, die Klausel weiterzunutzen.