05.03.2012 · Fachbeitrag ·
Personalmanagement
Sieht ein Aufhebungs-/Abwicklungsvertrag die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch ordentliche betriebsbedingte Kündigung gegen Zahlung einer Abfindung vor, so geht der Abfindungsanspruch regelmäßig unter, wenn das Arbeitsverhältnis im Wege überholender Kausalität aufgrund einer während der Kündigungsfrist erfolgenden fristlosen verhaltensbedingten Kündigung endet (LAG Köln, Urteil vom 14.1.2010, Az. 7 SaGa 24/09; Abruf-Nr. 112370 ).
05.03.2012 · Fachbeitrag ·
Lebensversicherung
Der 31. März 2007 ist der Stichtag dafür, ob Kapitallebensversicherungen, zu denen auch aufgeschobene Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht und Rückerstattung der Beiträge bei Tod während der Ansparphase ...
05.03.2012 · Fachbeitrag ·
Personalmanagement
Sie sind nicht berechtigt, ein von ihrem ehemaligen Mitarbeiter bezogenes Arbeitslosengeld auf die vertraglich vereinbarte Karenzentschädigung nach § 74c Abs. 1 Satz 1 HGB anzurechnen. Das hat das BAG entschieden.
05.03.2012 · Fachbeitrag ·
Kundeninformation
Sind in der Lohnsteuerbescheinigung für 2012 auch Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung bei pflichtversicherten Arbeitnehmern auszuweisen, soweit diese für Kurzarbeitergeld gezahlt wurden? Das BMF hat diese Frage nun beantwortet.
23.02.2012 · Fachbeitrag ·
Altersversorgung
Muss sich ein Antragsteller seine Ansprüche aus der Riester- und Rürup-Rente auf das Arbeitslosengeld II (Hartz IV-Leistungen) anrechnen lassen? Unterliegt der Kapitalwert einer Riester- bzw. Rürup-Rente der ...
23.02.2012 · Fachbeitrag ·
Personalmanagement
Ein Arbeitgeber darf ein ärztliches Attest schon ab dem ersten Krankheitstag verlangen, hat das LAG Köln entschieden.
23.02.2012 · Fachbeitrag ·
Personalmanagement
Sie dürfen einem Mitarbeiter ohne vorherige Abmahnung kündigen, wenn der Mitarbeiter trotz eines betrieblich bekannt gemachten Verbots einen Vertrag selbst mit dem Namen des Kunden unterzeichnet (LAG Niedersachsen, Urteil vom 23.9.2011, Az. 16 Sa 1466/10; Abruf-Nr. 120143 ).