13.04.2017 · Fachbeitrag ·
Ausgleichsanspruch
Verlangt der Versicherungsvertreter einen Ausgleichsanspruch nach den „Grundsätzen“, muss er die geeigneten Grundlagen für die Schätzung und die konkrete Berechnung des Anspruchs vortragen und ggf. beweisen. Den Versicherer trifft im folgenden Fall keine sekundäre Darlegungslast: Er hat dem Vertreter einen Buchauszug zur Verfügung gestellt. Dieser hat ihn nicht ausgewertet, sondern nur unaufbereitet als Anlage zu einem Schriftsatz dem Gericht eingereicht. Das hat das OLG München klargestellt.
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23.03.2017 · Fachbeitrag ·
Provisionsrückforderungen
Bei Provisionsrückforderungen ist Streit vorprogrammiert. Denn der Versicherer muss konkret für jeden rückabzuwickelnden Versicherungsvertrag darlegen und beweisen, wie er – jedoch erfolglos – nachgearbeitet hat ...
16.01.2017 · Fachbeitrag ·
Ausgleichsanspruch
Immer wieder erkranken Versicherungsvertreter schwer und sind gezwungen, ihre Tätigkeit aufzugeben. Zentrale Frage: Worauf müssen Sie als Vertreter bei Berufsunfähigkeit achten, um den Agenturvertrag aufzulösen, ...
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21.12.2016 · Fachbeitrag ·
Bestandspflegeprovision
Die Forderung der Versicherer auf Rückzahlung von Bestandspflegeprovisionen bei Beendigung des Agenturvertrags erhitzt die Gemüter der Versicherungsvertreter. Auslöser dafür sind zwei sich widersprechende Urteile ...
24.11.2016 · Fachbeitrag ·
Provisionsanspruch
In punkto Provisionsansprüche müssen Sie auf der Höhe der Zeit sein und die aktuellen Spielregeln kennen. Denn nur wer seine Rechte kennt, kann diese gegenüber „seinem“ Versicherer fundiert geltend machen bzw.
26.10.2016 · Fachbeitrag ·
Provisionsanspruch
In punkto Provisionsansprüche müssen Sie auf der Höhe der Zeit sein und die aktuellen Spielregeln kennen. Denn nur wer seine Rechte kennt, kann diese gegenüber „seinem“ Versicherer fundiert geltend machen bzw.
20.10.2016 · Fachbeitrag ·
Provision/Untervertreter
Ein Leser fragt: In der Vergangenheit haben wir auf „Handschlagbasis“ mit dem Untervermittler vereinbart, er erhalte einen bestimmten Prozentsatz derjenigen Provisionen, die die Agentur vom Versicherer bekomme. Können wir weiter so arbeiten oder sollten wir die Abrede schriftlich fixieren? Rechtsanwalt Mathias Effenberger, Anwaltskanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack, Göttingen antwortet.