28.06.2013 · Fachbeitrag ·
Rentenversicherung
Das BMF teilt mit, wie der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge bei (Teil-)Kapitalauszahlungen des Zeitwerts von Rentenversicherungen nach Beginn der laufenden Rentenzahlung zu ermitteln ist (BMF, Schreiben vom 18.6.2013, Az. IV C 1 – S–2252 / 07 / 0001:023; Abruf- Nr. 132013 ).
21.06.2013 · Fachbeitrag ·
Kfz-Kosten
Wenn Sie als Versicherungsvertreter erst einen Kunden besuchen oder sonstigen betrieblichen Termin wahrnehmen, bevor Sie in die Agentur fahren, dürfen sie für alle in diesen Dreiecksfahrten zurückgelegten Kilometer ...
21.06.2013 · Fachbeitrag ·
Altersversorgung
Dass Beiträge zur privaten Risikolebensversicherung, Unfallversicherung oder Kapitallebensversicherung nicht in voller Höhe als Sonderausgaben für sonstige Vorsorgeaufwendungen abziehbar sind, verstößt nach Ansicht ...
21.06.2013 · Fachbeitrag ·
Ehegatten-Arbeitsverhältnis
Bei steuersparenden Arbeitsverträgen zwischen Ehegatten ist das Finanzamt seit jeher misstrauisch. Insbesondere, wenn der im Betrieb angestellte Ehegatte hauptsächlich von zu Hause aus arbeitet, erwartet das Finanzamt Stundennachweise, wie lange der Ehegatte mit welchen Themen an welchen Tagen beschäftigt war. Ohne diese Aufzeichnungen kann das Finanzamt das Arbeitsverhältnis als steuerlich unwirksam einstufen und den Betriebsausgabenabzug für die Lohnzahlungen versagen, entschied jetzt das FG Düsseldorf ...
21.06.2013 · Fachbeitrag ·
Umgang mit dem Finanzamt
Oberstes Ziel von Steuersündern, die eine Selbstanzeige beim Finanzamt einreichen, ist die strafbefreiende Wirkung. Diese ist nach Ansicht des LG Heidelberg auch dann nicht gefährdet, wenn man gegen die ...
21.06.2013 · Fachbeitrag ·
Kapitalanlagen
Aufwendungen im Zusammenhang mit Kapitalerträgen, die dem Steuerpflichtigen vor dem 1. Januar 2009 zugeflossen sind, können weiterhin unbeschränkt als (nachträgliche) Werbungskosten abgezogen werden.
21.06.2013 · Fachbeitrag ·
Arbeitgeberleistungen
Mit zwei Urteilen vom 19. September 2012 hatte der BFH entschieden, dass das in bestimmten lohnsteuerlichen Begünstigungsnormen verwendete Tatbestandsmerkmal „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ nur bei freiwilligen Arbeitgeberleistungen erfüllt sei. Das BMF hat jetzt in einem Schreiben die Anforderungen des BFH zurückgeschraubt und die alte günstigere Rechtslage wiederhergestellt.