05.12.2013 · Fachbeitrag ·
Agenturvertrag
Der Versicherer kann von seinem (ehemaligen) Vertreter nicht die Namen und Anschriften der Versicherungsnehmer herausverlangen, an die der Vertreter während des Bestehens des Agenturvertrags fremde Produkte vermittelt hat. Denn der Anspruch des Versicherers ist beschränkt auf die Angaben, die er zur Berechnung eines entgangenen Gewinns benötigt. Das hat der BGH entschieden und damit seine Rechtsprechung geändert.
04.12.2013 · Fachbeitrag ·
Haftung
Der Bezugsberechtigte eines Versicherungsvertrags hat gegenüber einem Versicherungsvertreter keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen Verletzung der Beratungs- und Dokumentationspflicht. Der Anspruch steht nur dem ...
22.11.2013 · Fachbeitrag ·
Berufsrecht
Wer Finanzanlagen und Krankenversicherungen vermittelt, muss sich auf neue Regeln einstellen: Für die Vermittlung von Investmentfonds, geschlossenen Fonds sowie sonstigen Vermögensanlagen braucht man künftig eine ...
21.11.2013 · Fachbeitrag ·
Finanzanlagenvermittlung
Eine Leserin hat die Redaktion darauf aufmerksam gemacht, dass in der Januar-Ausgabe 2012 (auf Seite 6) des „WVV“ fälschlicherweise steht, dass neben anderen Berufsqualifikationen ein Abschlusszeugnis als Kaufmann oder -frau für Versicherungen und Finanzen „Fachrichtung Versicherung“ eine anerkannte Berufsqualifikation für die Erteilung der Erlaubnis nach
§ 34f GewO sei.
04.10.2013 · Fachbeitrag ·
Agenturrecht
Für Rechtsstreitigkeiten von Versicherungsvertretern über Vergütungsansprüche sind grundsätzlich die ordentlichen Gerichte zuständig. Ausnahmsweise kann nach § 5 Abs. 3 Arbeitsgerichtsgesetz der Rechtsweg zu den ...
06.09.2013 · Fachbeitrag ·
Kundeninformation
Ein Anlageberater, der eine Anlage zur Altersvorsorge empfiehlt, die das Risiko eines Totalverlusts hat, haftet dem Anleger, wenn er sein Geld tatsächlich verliert. Das hat das OLG Oldenburg entschieden.
18.07.2013 · Fachbeitrag ·
Agenturrecht
Mit dem seit 1. April 2012 geltenden neuen § 80 Abs. 5 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) hat der Gesetzgeber eine Regelung erlassen, die unmittelbar in das Agenturvertragsverhältnis eingreift. Versicherer werden darin verpflichtet, in künftigen Agenturverträgen eine fünfjährige Stornohaftungszeit zu vereinbaren und Provisionsrückforderungen gegenüber dem Versicherungsvertreter auch durchzusetzen. Der folgende Beitrag stellt die Regelung vor, ordnet sie in den Kontext der bestehen Regeln ein und zeigt, wie ...