06.09.2017 · Fachbeitrag ·
Sozialversicherung
Häufig wird vor den Sozialgerichten darüber gestritten, ob ein Arbeits- oder Wegeunfall vorliegt, sodass die Berufsgenossenschaft zahlen muss. Aktuell hat das BSG die Frage entschieden, ob Stürze aus dem Fenster auf dem Weg zur Arbeit oder nach Unterbrechung des Arbeitswegs für einen Einkauf als Wegeunfall zu werten sind. Das LSG Hessen hat über den Sturz auf einer Wanderung mit Kollegen im Rahmen einer von Dritten organisierten Großveranstaltung geurteilt.
05.09.2017 · Fachbeitrag ·
Altersversorgung/Pensionszusage
Wird der Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) einer GmbH nach seinem Ausscheiden aus der GmbH für die GmbH als Berater aufgrund eines Beratervertrags tätig, führt die Zahlung der Pension neben dem Beraterhonorar zu ...
28.08.2017 · Nachricht ·
Sozialversicherungspflicht
Fehlt einem Geschäftsführer und Mitgesellschafter einer GmbH, an der er ein Drittel der Gesellschaftsanteile hält, nach dem Gesellschaftsvertrag die Rechtsmacht, ihm unliebsame Entscheidungen abzuwehren, ist er ...
Schwerpunkt
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28.08.2017 · Fachbeitrag ·
Krankenversicherung
Freiwillig oder privat Versicherte mit Kindern haben seit 01.08.2017 einen leichteren Zugang zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Für die Vorversicherungszeit in der KVdR werden für jedes Kind pauschal drei ...
14.08.2017 · Nachricht ·
Krankenversicherung
Trägt ein privat Krankenversicherter krankheitsbedingte Aufwendungen selbst, um eine Beitragsrückerstattung seines Krankenversicherers zu erhalten, können diese Aufwendungen weder als Sonderausgaben noch als ...
02.08.2017 · Fachbeitrag ·
Cyber-Versicherung
Denial-of-Service- und Hackerangriffe, Datenmissbrauch oder Cyber-Erpressung – all diese Cyber-Risiken stellen deutsche Unternehmen vor große Herausforderungen: Sie müssen nicht nur das Risikomanagement, sondern ...
01.08.2017 · Fachbeitrag ·
Altersversorgung/Krankenversicherung
Für ein „betriebliches Ruhegeld“ aus einer Direktzusage des früheren Arbeitgebers sind keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen, solange die Zahlung Überbrückungsfunktion hat. Mit Renteneintritt, spätestens aber mit Erreichen der Regelaltersgrenze unterliegen solche Leistungen als Versorgungsbezüge der Beitragspflicht. Dies hat das BSG entschieden und seine Rechtsprechung zu Übergangsbezügen und Überbrückungsgeldern nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fortentwickelt.