03.07.2017 · Nachricht ·
Gesetzliche Unfallversicherung
Verbringt ein junger Mann einen Großteil seiner Freizeit bei seiner Freundin, obwohl er eine eigene Wohnung hat, können beide Wohnungen zu seinem Lebensmittelpunkt zählen. Ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit von der Wohnung der Freundin fällt dann in den Schutz der Berufsgenossenschaft, so das LSG München.
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12.06.2017 · Fachbeitrag ·
Rechtsschutzversicherung
Viele Versicherungen sind schon etwas älter und wurden seit Jahren nicht mehr aktualisiert. Gerade bei Rechtsschutzversicherungen kann das jedoch schnell zum Problem werden. Denn neue oder verbesserte Leistungen sind ...
23.05.2017 · Nachricht ·
Gesetzliche Unfallversicherung
Biegt ein Arbeitnehmer auf dem Weg von seiner Wohnung zur Arbeitsstätte nicht in die auf seine Arbeitsstelle führende Richtung, sondern in die Gegenrichtung ab und kommt es hierbei zum Unfall, befindet er sich auf ...
23.05.2017 · Nachricht ·
Bausparen
Der BGH hält eine in Bausparverträgen verwendete Klausel sowie eine damit korrespondierende Regelung in den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) über eine vom Verbraucher in der Darlehensphase zu zahlende „Kontogebühr“ für unwirksam. Konkret geht es um eine „Kontogebühr“ von aktuell 9,48 Euro jährlich.
23.05.2017 · Nachricht ·
Altersversorgung
Beruht die Unverfallbarkeit einer Versorgungsanwartschaft auf einer individuellen Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien, ohne dass auch die gesetzlichen Voraussetzungen zur Unverfallbarkeit erfüllt wären, ist der ...
19.05.2017 · Fachbeitrag ·
Kfz-Versicherung
Überfährt ein Fahrzeug eine Bodenwelle und wird es dadurch beschädigt, stellt sich regelmäßig die Frage, ob der Schaden als Betriebsschaden zu qualifizieren ist oder als Unfallschaden, für den der Versicherer ...
17.05.2017 · Nachricht ·
Rentenversicherung
Sehen die Bedingungen einer 1991 geschlossenen Rentenversicherung für die Versorgung von Hinterbliebenen eine Witwenrente vor, so kann eine Vertragsanpassung nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht kommen, wenn der Versicherungsnehmer (VN) eine eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz vom 16.02.2001 begründet hat. Das hat der BGH entschieden.