31.08.2012 · Fachbeitrag ·
Personalmanagement
Schicken Sie die Bewerbung eines qualifizierten Bewerbers ohne eine Begründung zurück, ist dies für sich allein kein Indiz für eine Diskriminierung. Treten allerdings weitere Umstände hinzu, kann Ihre Auskunftsverweigerung als Indiz für eine Diskriminierung gewertet werden und dem abgelehnten Bewerber zu Schadenersatz verhelfen. Das lehrt eine Entscheidung des EuGH. Doch dieses Risiko können Sie minimieren, indem Sie bestimmte Punkte im Bewerbungsprozess beherzigen.
31.08.2012 · Fachbeitrag ·
Personalmanagement
Bei der Kündigung von selbstständigen Vermittlern oder angestelltem Personal gibt es immer wieder Streit, ob die Form der Kündigungserklärung den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Weicht die Kündigung von ...
31.08.2012 · Fachbeitrag ·
Altersversorgung
Vor dem 1. Januar 2008 abgeschlossene Versorgungsordnungen, die für den Eintritt des Versorgungsfalls auf die Vollendung des 65. Lebensjahrs abstellen, sind nach Ansicht des BAG so auszulegen, dass die ...
31.08.2012 · Fachbeitrag ·
Betriebsausgaben
Beantragen Sie in Ihrer Steuererklärung den 40-prozentigen Betriebsausgabenabzug für geplante Investitionen und wissen Sie dabei schon, dass die Investition nicht mehr Sie, sondern Ihr Betriebsübernehmer realisiert, ist der Abzug nicht zu gewähren. So sieht es jedenfalls das FG Niedersachsen (Urteil vom 11.4.2012, Az. 4 K 210/11; Az. der Revision beim BFH: IV R 14/12). Im Umkehrschluss heißt das für Sie: Ist die Betriebsübergabe im Zeitpunkt der Abgabe der Gewinnermittlung nachweislich noch kein Thema, ...
31.08.2012 · Fachbeitrag ·
Altersversorgung
Scheidet ein Arbeitnehmer wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus der Rückdeckungsversicherung aus und werden das Deckungskapital und die Überschüsse aus der Rückdeckungsversicherung auf eine neue ...
24.08.2012 · Fachbeitrag ·
Personalmanagement
Personen, die Schadenersatzansprüche wegen Diskriminierung geltend machen wollen, weil sie bei einer Bewerbung abgelehnt wurden, müssen die Zweimonatsfrist des § 15 Abs. 4 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ...
23.08.2012 · Fachbeitrag ·
Provisionsrückforderungen
Erstmals hat sich der nunmehr für Handelsvertreterfragen zuständige siebte Senat des BGH mit dem Thema Provisionsrückforderungen und Stornobekämpfung auseinandergesetzt. Er hat in vollem Umfang die bisherige Rechtsprechung des achten Senats bestätigt. Gleichzeitig hat er zwei neue Aspekte herausgearbeitet, die für Ihre Arbeit besonders bedeutsam sind. Der eine Aspekt betrifft die Versendung einer Stornogefahrmitteilung an den Nachfolgevertreter, der andere den rechtzeitigen Versand.