01.11.2007 | Aktuelle Rechtsprechung
BGH gestattet Werbung im weißen Kittel
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine Rechtsprechung zum Werbeverbot des § 11 Abs. 1 Nr. 4 Heilmittelwerbegesetz erheblich entschärft. Nach dieser Regelung dürfen sich Ärzte nicht in ihrer Berufskleidung oder in Ausübung ihrer ärztlichen Tätigkeit präsentieren, soweit sie sich im Zusammenhang mit einer Werbung für bestimmte Heilmittel oder Behandlungsverfahren darstellen. Mit Urteil vom 1. März 2007, Az: I ZR 51/04 (Abruf-Nr. 072447) entschied nun der BGH, dass dieses Verbot verfassungsgemäß ausgelegt werden muss. Unzulässig sei nur eine Darstellung, die geeignet ist, das Laienpublikum unsachlich zu beeinflussen und dadurch zumindest eine mittelbare Gesundheitsgefährdung zu bewirken. Damit wird eine bildliche Darstellung im Arztkittel oder in OP-Kleidung in der Regel zulässig sein.