10.01.2008 | Aktuelle Rechtsprechung
Erweiterung eines Eingriffs kann auch ohne Aufklärung zulässig und geboten sein
Mit Urteil vom 4. Oktober 2007 (Az: 1 U 11/07, Abruf-Nr. 080056) hat das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg die Rechte des Zahnarztes hinsichtlich der zulässigen Erweiterung eines Eingriffs erheblich gestärkt.
Der Fall
Bei einer Patientin musste eine Wurzelspitzenresektion (WSR) am Zahn 23 durchgeführt werden. Während des Eingriffs entdeckte der Zahnarzt eine radikuläre Knochenzyste oberhalb der Zahnwurzel 23, die der Behandler sogleich mit entfernte. Die Röntgenaufnahmen enthielten keinen Anhaltspunkt für eine Zyste. Nach dem Eingriff trat eine vorübergehende Schädigung des Nervus infraorbitalis auf.
Die Patientin verlangte daraufhin Schadenersatz und Schmerzensgeld – und zwar u.a. mit folgender Begründung: Erstens sei sie vor dem Eingriff nicht über mögliche Irritationen des Nervus infraorbitalis aufgeklärt worden. Zweitens habe keine Einwilligung zur Erweiterung der OP (Zystenentfernung) vorgelegen, da der Zahnarzt diesbezüglich weder vor noch während des Eingriffs gesondert aufgeklärt hatte.
Die Entscheidung
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