01.12.2004 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
Gerichte bestätigen Recht auf Honorarvereinbarungen (weit) über dem 3,5fachen Satz
| Am 25. Oktober 2004 (Az: BvR 1437/02) hat das Bundesverfassungs-gericht (BVerfG) entschieden, dass eine Honorarvereinbarung nach § 2 Abs. 1 GOZ rechtens war, in der ein Zahnarzt mit einer Patientin Steigerungsfaktoren bis zum 8,2fachen Satz vereinbart hatte. Damit hob das BVerfG eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm wieder auf, das dem Zahnarzt wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das AGB-Gesetz die Berechtigung zur Überschreitung des 3,5fachen Satzes abgesprochen hatte. |
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