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  • 04.08.2008 | Aktuelle Rechtsprechung

    Keine Aufklärung über Abstoßungsgefahr bei lmplantaten kostet Zahnarzt 3.000 Euro

    Obwohl ein Zahnarzt die Implantatversorgung lege artis durchgeführt hatte, musste er 3.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, weil die Patientin nicht über die Risiken einer Abstoßung aufgeklärt wurde. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg mit Urteil vom 29. Mai 2008 (Az: 12 U 241/07) entschieden.  

     

    Die langjährige Patientin eines Zahnarztes entschloss sich zu einer implantologischen Versorgung, bei der es infolge einer Einheilungsstörung zu einer chronischen Entzündung kam. Der Behandler hatte vor Behandlungsbeginn nicht auf das Risiko einer Abstoßung hingewiesen. Allein aufgrund dieses Umstandes wurde der Zahnarzt vom Gericht zu 3.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt.  

     

    Das Gericht war aufgrund der Angaben der Patientin davon überzeugt, dass diese „ins Grübeln gekommen wäre“ und sich ggf. für die ebenfalls diskutierte Brückenlösung entschieden hätte, wenn sie auf das Risiko einer Abstoßungsreaktion hingewiesen worden wäre. Der Umstand, dass die Patientin als Physiotherapeutin aus dem medizinischen Bereich stammt, machte die Aufklärung nach Ansicht des Gerichts nicht entbehrlich. Auch könne das Risiko der Abstoßung selbst in Anbetracht der Schwere des Eingriffs nicht als bekannt vorausgesetzt werden.  

    Quelle: Ausgabe 08 / 2008 | Seite 2 | ID 120929