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  • · Haftungsrecht

    Weisheitszahnextraktion bei mehrsitziger Behandlung: Einmalige Aufklärung reicht!

    Bild: ©bilderhexchen - stock.adobe.com

    von RA Kristian Schwiegk LL.M, Ebner Stolz, Köln, ebnerstolz.de

    | Bei der Entfernung sämtlicher Weisheitszähne in zwei Sitzungen reicht die einmalige Aufklärung, wenn die Operationen im Wesentlichen gleich erfolgen und der Patient über die Behandlungsalternativen sowie die jeweiligen Risiken informiert wird (Oberlandesgericht [OLG] Brandenburg, Urteil vom 07.07.2022, Az. 12 U 8/22). |

    Der Fall

    Die Klägerin, die von ihrer Hauszahnärztin die (dokumentierte) Empfehlung bekommen hatte, sich sämtliche Weisheitszähne („alle 8er“) entfernen zu lassen, nimmt die beklagte Zahnärztin wegen ‒ nach Auffassung der Klägerin ‒ fehlerhafter zahnärztlicher Behandlung in Anspruch.

     

    Im Rahmen des Erstgesprächs am 15.02.2018 wurde die Klägerin darüber aufgeklärt, dass die Durchführung der Extraktionen in zwei Sitzungen erfolge und die Art und Weise der Operationen im Wesentlichen gleich sei. Entsprechend der Inhalte der Patientendokumentation und der von der Klägerin unterzeichneten Einverständniserklärung erfolgte eine Aufklärung über (Operations-)Risiken, u. a. über seltene, spezielle Folgen wie Störungen im Bereich des Mundwinkels, der Zunge und bzgl. Geschmacksstörungen.