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  • 08.09.2008 | Aktuelle Rechtsprechung

    Profitieren Sie von anhängigen Verfahren – umfangreiche Liste im Online-Service

    Von einer positiven Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, des Bundesverfassungsgerichts oder des Europäischen Gerichtshofs können Sie für vergangene Veranlagungszeiträume nur profitieren, wenn Ihr Steuerbescheid noch offen ist. Weil aber inzwischen unzählige Verfahren bei den drei genannten Gerichten anhängig sind, verliert man leicht den Überblick. Wir haben daher für Sie eine umfangreiche aktuelle Übersicht zusammengestellt, mit der Sie schnell überprüfen können, ob überhaupt Einspruch eingelegt werden muss, denn ggf. können Sie auch „automatisch“ profitieren.  

     

    Sie finden die Liste im Online-Service des „Zahnärzte Wirtschaftsdienst“ in der Rubrik „Arbeitshilfen“.  

    Quelle: Ausgabe 09 / 2008 | Seite 16 | ID 121526