01.02.2004 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
Steuern sparen beim Praxis-PKW
| Der Bundesfinanzhof hat am 3. Oktober 2003 (Az: IV R 13/03) entschieden, dass Steuerpflichtige, die ihren Gewinn durch Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln, einen Pkw nunmehr freiwillig als gewillkürtes Betriebsvermögen behandeln können (siehe "Zahnärzte Wirtschaftsdienst" Nr. 1/2004, S. 5). Voraussetzung ist eine betriebliche Nutzung von mindestens 10 und höchstens 50 Prozent. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ZP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,60 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig