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  • 01.02.2004 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    Steuern sparen beim Praxis-PKW

    | Der Bundesfinanzhof hat am 3. Oktober 2003 (Az: IV R 13/03) entschieden, dass Steuerpflichtige, die ihren Gewinn durch Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln, einen Pkw nunmehr freiwillig als gewillkürtes Betriebsvermögen behandeln können (siehe "Zahnärzte Wirtschaftsdienst" Nr. 1/2004, S. 5). Voraussetzung ist eine betriebliche Nutzung von mindestens 10 und höchstens 50 Prozent. |