01.04.2001 · Fachbeitrag · Aktueller BFH-Beschluss
Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist verfassungsrechtlich zweifelhaft
| In der letzten Ausgabe haben wir Sie auf der Seite 23 auf einen Beschluss des Finanzgerichts Münster hingewiesen, in dem die Richter der Frage nachgingen, ob die rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist für Grundstücke von zwei auf zehn Jahre für Veräußerungen nach dem 31. Dezember 1998 verfassungsrechtlich zu beanstanden ist. Die Verlängerung der Spekulationsfrist gilt auch für Grundstücksveräußerungen nach diesem Stichtag, für die die frühere zweijährige Spekulationsfrist schon abgelaufen war. Mittlerweile hat sich auch der Bundesfinanzhof (BFH) auf Grund einer ähnlichen Vorlage des Finanzgerichts Baden-Württemberg in einem Aussetzungsverfahren mit dieser Frage befasst. |
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