· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Den eigenen Pkw an den Ehegatten als Praxis-Pkw vermieten und noch Steuern sparen!
von Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg, steuer-webinar.de
| In den letzten Jahren kommt es vermehrt vor, dass Ehegatten einen Pkw erwerben und diesen an ihren selbstständig tätigen Ehegatten vermieten. Steuerlich hat dieses Vorgehen, das als „Ehegatten-Vorschaltmodell“ bezeichnet wird, einige Vorteile, die kürzlich sogar höchstrichterlich anerkannt wurden (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 29.09.2022, Az. V R 29/20 ). |
Zweck des Ehegatten-Vorschaltmodells
Erwirbt ein (Zahn-)Arzt einen Praxis-Pkw, kann er keine Vorsteuer (also Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer, die beim Kauf anfällt) gegenüber dem Finanzamt geltend machen (also die Vorsteuer wieder absetzen), da seine Ausgangsumsätze aus Heilbehandlungen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen.
Erst wenn (Zahn-)Ärzte mit umsatzsteuerpflichtigen Einkünften ihrer Praxis die sogenannte Kleinunternehmergrenze (ZP 01/2020, Seite 2) überschreiten, müssen sie Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen und sind damit gleichzeitig zum Vorsteuerabzug berechtigt.
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