01.10.2004 · Fachbeitrag · Ansparabschreibung
Bei mehreren Investitionen ist keine Sammelrücklage möglich
| Die für eine Ansparabschreibung erforderliche Rücklage muss für jede geplante Investition einzeln gebildet werden. Es reicht nicht, einen einheitlichen Rücklagenbetrag für mehrere Investitionen anzugeben. So lautet ein Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. Juni 2004 (Az: X B 172/03). |
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