01.01.2005 | Ansparabschreibung
Bildung einer Ansparabschreibung im Jahr vor der Betriebsaufgabe bzw. -veräußerung?
Ob eine Ansparabschreibung auch unmittelbar im Jahr vor einer Betriebsaufgabe bzw. -veräußerung gebildet werden darf, muss der Bundesfinanzhof (BFH) demnächst entscheiden. Er bewilligte Prozesskostenhilfe für ein Revisionsverfahren zu dieser Frage (Beschluss vom 30. Juni 2004, Az: XI S 20/03 PKH).
Hintergrund
Gemäß § 7g Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) können für geplante Anschaffungen von neuen beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die innerhalb der nächsten beiden Wirtschaftsjahre nach dem Bilanzstichtag angeschafft werden, bis zu 40 Prozent der Investitionssumme gewinnmindernd als Ansparrücklage angesetzt werden.
Der Fall
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