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  • 01.08.2004 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Bundesarbeitsgericht zur Berechnung des Schwellenwertes beim Kündigungsschutz

    | Beabsichtigt ein Arbeitgeber, einem Arbeitnehmer zu kündigen und den Arbeitsplatz nicht mehr neu zu besetzen, zählt der Arbeitnehmer gleichwohl zu den Mitarbeitern, die bei der Berechnung zur Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes berücksichtigt werden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 22. Januar 2004 (Az: 2 AZR 237/03) entschieden. |