01.01.2001 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Erziehungsurlaub seit dem 1. Januar 2001 neu geregelt
| Seit dem 1. Januar 2001 müssen auch Sie als Arbeitgeber neue Spielregeln beim Erziehungsurlaub - künftig „Elternzeit“ - beachten. Die Neuerungen gelten für alle Kinder, die ab dem 1. Januar 2001 geboren oder adoptiert werden. Hier die wichtigsten Änderungen: |
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