13.01.2009 | Arbeitsrecht
Keine „Dankes- und Wunschformel“ im
Arbeitszeugnis bei Durchschnittsleistung
Als Arbeitgeber brauchen Sie jedenfalls dann nicht das Arbeitszeugnis mit einer „Dankes- und Wunschformel“ abzuschließen, wenn dem Mitarbeiter eine nur durchschnittliche Leistungs- und Verhaltensbeurteilung zusteht, entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf mit Urteil vom 21. Mai 2008 (Az: 12 Sa 505/08, Abruf-Nr. . In diesem Fall könne der Mitarbeiter nicht verlangen, dass Sie Ihren „Dank für die gute Zusammenarbeit“ ausdrücken.
Quelle: Ausgabe 01 / 2009 | Seite 10 | ID 123876