01.05.2001 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Wann zählen teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter voll?
| Auf Grund der seit dem 1. Januar 2001 teilweise geänderten arbeitsrechtlichen Bestimmungen besteht bei einigen Lesern Unklarheit darüber, wann Teilzeitbeschäftigte voll oder anteilig in die Beschäftigtenzahl eingerechnet werden. Daher nachfolgend dazu ein kurzer Überblick: |
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