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  • · Fachbeitrag · Zahnarztpraxen im Vergleich

    Amtliche Kostenstrukturanalyse: Wie steht es um die Personalkosten in Ihrer Praxis?

    | Die amtliche Statistik des Statistischen Bundesamtes hat bestätigt, dass der Personalaufwand nach wie vor der größte Ausgabeposten der Zahnarztpraxis ist ( ZWD 01/2014, Seite 1 ). Die Statistiker in Wiesbaden haben aber auch die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten in den Zahnarztpraxen ermittelt und den Lohnaufwand weitgehend aufgegliedert. So haben Sie als Praxisinhaber die Möglichkeit, Ihre eigenen Personalkosten auf den Prüfstand zu stellen und mit denen Ihrer Kollegen zu vergleichen. Mithilfe dieses Beitrags können Sie abschätzen, wo Sie selbst liegen. |

    Taktik der Betriebsprüfer

    Einige Betriebsprüfer nutzen die amtlichen Lohnkostenstatistiken, um ihre Prüfungsschwerpunkte festzulegen. Dabei versuchen sie, fiktive Löhne an Ehegatten oder Kinder herauszufiltern. Wer als Inhaber einer Zahnarztpraxis nicht überrascht werden will, sollte auch aus diesem Grund einen Vergleich der Personalkosten für die eigene Praxis durchführen.

    Entwicklung des Personalaufwands im Vergleich zu 2007

    In allen Zahnarztpraxen haben sich die Personalkosten nach der aktuellen Statistik (Zahlen aus dem Jahr 2011) gegenüber der letzten Erhebung aus 2007 um 0,9 Prozentpunkte auf 23,4 Prozent der Einnahmen erhöht. Während sich der Personalaufwand in den Einzelpraxen mit 22,9 Prozent der Einnahmen nur wenig verändert hat, betrug die Erhöhung bei den Gemeinschaftspraxen immerhin 1,6 Prozentpunkte. Personalkosten machten damit einen Anteil von 24,5 Prozent der Einnahmen aus. Zum Vergleich: Bei den niedergelassenen Medizinern (ohne MVZ) waren bei den Einzelpraxen ebenfalls keine Änderungen zu verzeichnen. Die Gemeinschaftspraxen legten bei den Personalkosten dagegen um 3,6 Prozentpunkte auf 26,1 Prozent der Einnahmen zu.

     

    • Vergleich des Personalaufwands zwischen 2007 und 2011 (in Prozent der Einnahmen)
    alle Praxen
    nur Einzelpraxen
    nur Gemeinschaftspraxen

    2007

    2011

    Änderung

    2007

    2011

    Änderung

    2007

    2011

    Änderung

    Zahnärzte

    22,5

    23,4

    + 0,9

    22,4

    22,9

    + 0,5

    22,9

    24,5

    + 1,6

    Alle niedergel. Mediziner

    23,3

    25,1

    + 1,8

    24,0

    24,0

    -

    22,5

    26,1

    + 3,6

     

    Entwicklung der Zahl der Beschäftigten im Vergleich zu 2007

    Die Anzahl der Angestellten hat sich in den zahnärztlichen Einzelpraxen nur unwesentlich verändert. In den Gemeinschaftspraxen wurden 2011 gegenüber 2007 durchschnittlich 1,3 Mitarbeiter mehr beschäftigt - hiervon entfielen 1,1 auf Helferinnen. Auch die Beschäftigung in Teilzeit hat sich in den Einzelpraxen nur geringfügig verändert - auf 41,9 Prozent aller Mitarbeiter. Die Statistiker haben jedoch ermittelt, dass in Gemeinschaftspraxen eine Erhöhung um 1,3 Mitarbeiter und eine Steigerung der Teilzeitbeschäftigten um 4,5 Prozentpunkte auf 35,7 Prozent aller Mitarbeiter zu verzeichnen ist.

     

    • Vergleich der durchschnittlich Beschäftigten zwischen 2007 und 2011 (Zahnärztliche Einzel- und Gemeinschaftspraxen insgesamt)
    Einzelpraxen
    Gemeinschaftspraxen

    2007

    2011

    Änderung

    2007

    2011

    Änderung

    Praxisinhaber/innen

    1,0

    1,0

    -

    2,2

    2,1

    - 0,1

    Familienangehörige ohne Entgelt

    0,1

    0,1

    -

    0,1

    -

    - 0,1

    Angestellte Zahnärzte

    0,2

    0,2

    -

    0,3

    0,5

    + 0,2

    Zahntechniker

    0,3

    0,2

    - 0,1

    0,7

    0,7

    -

    Helferinnen

    3,1

    3,6

    + 0,5

    5,7

    6,8

    + 1,1

    Auszubildende

    0,6

    0,6

    -

    1,2

    1,2

    -

    Sonstige

    1,5

    1,4

    - 0,1

    2,2

    2,2

    -

    Zusammen

    6,8

    7,1

    + 0,3

    12,4

    13,5

    + 1,1

    Ohne Praxisinhaber

    5,8

    6,1

    + 0,3

    10,2

    11,4

    + 1,2

    Davon in Teilzeit (in Prozent)

    39,4

    41,9

    + 2,5

    31,2

    35,7

    + 4,5

     

    Personalaufwand und Beschäftigte nach Einnahmegruppen

    Die jüngst veröffentlichen Zahlen betreffen das Jahr 2011. Da hier bei Einzel- und Gemeinschaftspraxen jeweils drei Einnahmegruppen unterschieden werden, können Sie die Statistik gezielt auswerten. Beachten Sie dabei aber, dass es sich nur um statistische Durchschnittswerte handelt.

     

    Gut organisierte Zahnarztpraxen werden mit ihrem Personalanteil und den Personalkosten unter diesen Ergebnissen liegen. Wenn aber Ihre Praxis die hier genannten statistischen Werte deutlich überschreitet, sollten Sie den Ursachen auf den Grund gehen.

     

    Personalaufwand für Einzel- und Gemeinschaftspraxen

    Die nachfolgenden Tabellen schlüsseln den Personalaufwand und die Beschäftigtenzahl jeweils nach Einnahmegruppen auf. Bei Einzelpraxen betragen diese „bis 250.000 Euro“, „250.000 bis 500.000 Euro“ sowie „über 500.000 Euro“. Bei Gemeinschaftspraxen lauten die Gruppen „bis 500.000 Euro“, 500.000 Euro bis 1 Million“ sowie „über 1 Million“.

     

    • Tabelle 1 - Personalaufwand 2011 für Zahnarztpraxen (in Prozent der Einnahmen)
    Einzelpraxen
    Gemeinschaftspraxen

    Einnahmen in Tausend Euro

    bis 250

    250 bis 500

    über 500

    bis 500

    500 bis 1 Mio

    über 1 Mio

    Bruttoentgelt

    17,5

    17,9

    19,0

    17,3

    19,2

    21,0

    Gesetzliche Sozialversicherung

    3,8

    3,9

    4,0

    3,8

    4,1

    4,0

    Sonstige Sozialleistungen

    0,4

    0,6

    0,5

    0,4

    0,6

    0,7

    Zusammen

    21,7

    22,4

    23,5

    21,5

    23,9

    25,7

     

     

    PRAXISHINWEISE | Unter „Bruttoentgelt“ verstehen die Statistiker die Bruttolöhne ohne jeden Abzug. Dazu gehören auch Lohnzuschläge und Zulagen für Sonnabend- und Sonntagsdienste, Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen. Die Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung werden nicht hier, sondern bei der „Gesetzlichen Sozialversicherung“ angegeben.

     

    Beachten Sie: Nicht anzugeben sind Vorabvergütungen für Inhaber in Gemeinschaftspraxen und Zahlungen an mithelfende Familienangehörige, die nicht in einem vertraglichen Gehalts- oder Ausbildungsverhältnis mit der Praxis stehen.

     

    Beschäftigtenzahl von Einzel- und Gemeinschaftspraxen

    Die nachfolgende Tabelle zeigt die durchschnittliche Zahl von Beschäftigten in Zahnarztpraxen. Auffallend ist der hohe Anteil von Teilzeitbeschäftigten, vor allem in Einzelpraxen.

     

    • Tabelle 2 - Durchschnittlich Beschäftigte in Zahnarztpraxen (Stand: 30. September 2011)
    Einzelpraxen
    Gemeinschaftspraxen

    Einnahmen in Tausend Euro

    bis 250

    250 bis 500

    über 500

    bis 500

    500 bis 1 Mio

    über 1 Mio

    Praxisinhaber

    1,0

    1,0

    1,0

    2,0

    2,0

    2,4

    Familienangehörige ohne Entgelt

    0,1

    0,1

    0,1

    -

    -

    -

    Angestellte Zahnärzte

    -

    0,2

    0,5

    0,2

    0,3

    1,2

    Zahntechniker

    0,1

    0,2

    0,4

    0,1

    0,7

    1,1

    Helferinnen

    2,0

    3,4

    5,0

    3,6

    5,9

    10,9

    Auszubildende

    0,2

    0,5

    1,0

    0,7

    1,1

    2,0

    Sonstige

    0,6

    1,3

    1,9

    1,4

    1,9

    3,3

    Zusammen

    4,0

    6,7

    9,9

    8,0

    11,9

    20,9

    davon in Teilzeit (in Prozent)

    40,0

    45,8

    37,7

    31,6

    37,5

    34,8

     

     

    Als Beschäftigte im Sinne der obigen Tabelle gelten Praxisinhaber, unbezahlt mithelfende Familienangehörige sowie alle voll- und teilzeitbeschäftigte Angestellte und Auszubildende, die nach dem Stand vom 30. September 2011 in einem Arbeitsverhältnis zur Praxis standen. Dazu gehören auch vorübergehend abwesende Mitarbeiter - zum Beispiel Frauen in Mutterschutz, Erkrankte oder Urlauber.

    Hinweise für Ihren Praxisvergleich

    Die für Ihre Praxis zutreffenden Werte können Sie dem vom Steuerberater ausgefüllten Formular „Anlage EÜR“ oder der Jahreszusammenstellung Ihrer Buchführung entnehmen.

     

    Bei den sonstigen Sozialleistungen führen Sie Ihre Aufwendungen für betriebliche Altersversorgung, die Ausgaben für die berufliche Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter an. Auch die Kosten für Betriebsfeiern oder -ausflüge gehören dazu.

    Quelle: Ausgabe 02 / 2014 | Seite 5 | ID 42471904