02.07.2009 | Arzt und Berufsrecht
Kammer nimmt die Bescheide über Extra-Beiträge für überörtliche Praxen zurück
von Rechtsanwalt Daniel Renger, Sozietät Dr. Rehborn, Dortmund
Im „Zahnärzte Wirtschaftsdienst“ Nr. 2/2009, S. 11 ff., berichteten wir über die rechtlichen Bedenken gegen die Vorgehensweise der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, auf den Kammer-Grundbeitrag einen Extra-Beitrag auch für überörtliche Praxen zu erheben.
Die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe hat nun in Fällen, die dem Autor vorliegen, Beitragsbescheide zurückgenommen, gegen die Klage vor den Verwaltungsgerichten erhoben wurde. Die in einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft niedergelassenen klagenden Zahnärzte haben allesamt neue Bescheide erhalten - und zwar ohne zusätzlichen Beitrag für die überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft. Der Weg vor das Verwaltungsgericht hat sich also gelohnt.
Allerdings ist das Thema damit vermutlich nicht erledigt. Es ist zu erwarten, dass die Kammerversammlung demnächst über eine Änderung der Beitragsordnung dahingehend entscheiden wird, dass auch die überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft ausdrücklich in der Beitragsordnung bzw. -tabelle genannt wird. Somit dürfte sich auch künftig die Frage stellen, ob überhaupt ein zusätzlicher Kammerbeitrag für überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften rechtmäßig ist. Betroffene Zahnärzte - gleich aus welcher Region - sollten aus den in Ausgabe 2/2009 genannten Gründen daher skeptisch bleiben.
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