08.12.2009 | Arzt- und Berufsrecht
Keine Werbung mit Selbstverständlichkeiten, fairen Konditionen und Sommeraktionen
von Rechtsanwalt Dr. Robert Kazemi, Sozietät Kazemi & Lennartz Rechtsanwälte, Bonn, www.heilberuferecht.eu
Das Verwaltungsgericht Münster (VG) hat sich in einer Entscheidung vom 7. Oktober 2009 (Az: 5 K 777/08, Abruf-Nr. 093937) mit Werbeaktivitäten einer Zahnarztpraxis in Tageszeitungen befasst und dabei ausführlich zu bestimmten Werbeaussagen Stellung genommen, die im Bereich (zahn-)ärztlicher Außendarstellung immer wieder anzutreffen sind.
Der Fall
Stein des Anstoßes war die Anzeigenkampagne einer Zahnarztpraxis in Tageszeitungen, die mit folgendem Text gestartet wurde:
Zahnkronen und Brücken zum Nulltarif (Bei Festzuschuss plus 30 % Bonus) Nicht jeder kann sich noch Zahnersatz leisten. Wir bieten deshalb in einer Sommeraktion bis Ende September kostenfreien bzw. preiswerten Zahnersatz an. (Aus deutschem Meisterlabor) Praxis Dr. ... & Partner Ihre Partner für faire Konditionen in ... (Ort). Rufen Sie uns an: ... |
In späteren Anzeigen wurde u.a. noch für Zahnkronen und Brücken ohne Zuzahlung auch für Beihilfepatienten mit Zusatzversicherung und für Zahnkronen zum Nulltarif „Made in Germany“ geworben.
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