Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 13.10.2008 | Arzt- und Berufsrecht

    Neue Entscheidungen zur 68-Jahres-Grenze, die rückwirkend zum 1. Oktober entfallen soll

    von RA und Fachanwalt für Medizinrecht Sören Kleinke und RAin Ina Schwar, Kanzlei am Ärztehaus, www.kanzlei-am-aerztehaus.de

    Alle Zeichen deuten darauf hin, dass die Altersgrenze von 68 Jahren für Vertrags(zahn)ärzte fallen wird – voraussichtlich sogar rückwirkend zum 1. Oktober. Das GKV-Organisations-Weiterentwicklungs-Gesetz (GKV-OrgWG), das zum 1. Januar 2009 in Kraft treten soll, wird nach den Plänen der Regierung eine entsprechende Regelung enthalten. In dem aktuellen Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD zum Gesetzgebungsverfahren wird die Rückwirkung wie folgt begründet: Es sei davon auszugehen, dass am 1. Januar 2009 die Nachbesetzungsverfahren für die Ärzte, die im letzten Quartal des Jahres 2008 das 68. Lebensjahr vollenden, noch nicht abgeschlossen seien. Daher könnten diese Ärzte von einem Antrag auf Ausschreibung ihrer Vertragsarztsitze absehen.  

    Unterschiedliche Urteile zur derzeitigen Rechtslage

    Da die Aufhebung der Altersgrenze derzeit noch nicht in Kraft getreten ist, besteht jedoch weiterhin große Rechtsunsicherheit. Die Sozialgerichte beurteilen die Frage, ob ein (Zahn-)Arzt, der im laufenden Jahr die Altersgrenze erreicht, seine vertrags(zahn-)ärztliche Tätigkeit beenden muss, höchst unterschiedlich. In der letzten Ausgabe hatten wir bereits von der Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts vom 11. Juli 2008 (Az: 112 B 1113/07 KA ER) berichtet, das dem Zahnarzt die Zulassung im einstweiligen Rechtsschutz vorläufig „gerettet“ hatte.  

     

    Demgegenüber hat das Sozialgericht Berlin in zwei kürzlich ergangenen Beschlüssen vom 14.8.2008 (Az: S 83 KA 354/08 ER) und 16.9.2008 (Az: S 83 KA 433/08 ER) an der Altersgrenze festgehalten und sich darauf gestützt, dass diese derzeit geltendes Recht und damit verbindlich sei. Zudem sei die Altersgrenze auch durch das Bundessozialgericht und das Bundesverfassungsgericht als rechtmäßig beurteilt worden.  

     

    Das Sozialgericht Düsseldorf wiederum hat in einem Eilverfahren (Az: S 2 KA 132/08 ER) die Zulassung eines praktischen Arztes bis 2009 verlängert, da in Anbetracht der zu erwartenden Rechtsänderung das vorherige Ende der Zulassung eine unbillige Härte für den Arzt sei.  

    Praxishinweise für den Zahnarzt