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  • 01.07.2007 | Arzt- und Berufsrecht

    Neuer Bundesmantelvertrag in Kraft – Konsequenzen für die Berufsausübung

    von Rechtsanwalt Martin Voß, Fachanwalt für Medizinrecht, kwm Kanzlei für Wirtschaft und Medizin, Münster – Berlin – Hamburg

    Zum 1. Juli 2007 ist der neue Bundesmantelvertrag Zahnärzte (BMV-Z) in Kraft getreten. Eine Aktualisierung dieser Verordnung war dringend notwendig geworden, da das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) zum 1. Januar 2007 eine Reihe von Änderungen im SGB V und der Zulassungsverordnung-Zahnärzte mit sich gebracht hat. Seit Anfang des Jahres herrschte daher sowohl bei den KZVen als auch bei den niedergelassenen Vertragszahnärzten große Unsicherheit, welche konkreten Maßnahmen eingeleitet werden konnten. Der BMV-Z bringt nun endlich Klarheit.  

    Anstellung von Zahnärzten

    Das VÄndG sah grundsätzlich vor, eine unbeschränkte Zahl von Zahnärzten anstellen zu können. Allerdings wurde den Bundesmantelvertragspartnern gleichzeitig ein Entscheidungsspielraum eingeräumt, zu bestimmen, wie viele Zahnärzte von einem Zahnarzt beschäftigt werden dürfen. Im neuen BMV-Z wird dies jetzt geregelt.  

     

    Gemäß § 4 BMV-Z kann der Vertragszahnarzt im Rahmen der allgemeinen zulassungsrechtlichen Bestimmungen Zahnärzte zur Tätigkeit an seinem Vertragszahnarztsitz anstellen. Der Vertragszahnarzt ist auch in diesem Falle weiterhin zur persönlichen Praxisführung verpflichtet. Das heißt, die Leistungen des angestellten Zahnarztes werden als eigene gegenüber der KZV abgerechnet. Der Vertragszahnarzt muss die angestellten Zahnärzte bei der Leistungserbringung persönlich anleiten und überwachen.  

     

    Sofern er diese Voraussetzungen erfüllt, kann ein Vertragszahnarzt zukünftig zwei vollzeitbeschäftigte Zahnärzte bzw. bis zu vier halbtagsbeschäftigte Zahnärzte anstellen. Sollte er nur über eine Teilzulassung gemäß § 19 a Abs. 2 Zulassungsverordnung-Zahnärzte (ZV-Z) verfügen, kann er entweder einen vollzeitbeschäftigten Zahnarzt oder bis zu insgesamt vier teilzeitbeschäftigte Zahnärzte anstellen.