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  • 01.08.2004 · Fachbeitrag · Arztrecht

    Aufklärung über Behandlungsalternativen bei prothetischer Versorgung

    | In einer weiteren Entscheidung hat sich die Rechtsprechung mit dem Umfang der Aufklärungspflicht bei zahnärztlichen Behandlungen auseinandergesetzt. Mit Urteil vom 5. April 2004 (Az: 1 U 105/03) hat das OLG Naumburg entschieden, dass der Zahnarzt vor einer Versorgung mit Zahnersatz den Patienten umfassend über Therapiealternativen aufklären muss, und zwar unabhängig davon, welches Behandlungsspektrum der behandelnde Zahnarzt abdeckt. |