01.10.2001 · Fachbeitrag · Arztrecht
Deutsch-Kenntnisse sind Voraussetzung für die Zulassung als Vertragszahnarzt
| Ein Zahnarzt kann in Deutschland ohne ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache keine Zulassung zur Gründung einer Kassen-Praxis erhalten. Dies hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen jetzt entschieden (Az: 13 B 531/09). Dem Urteil lag der Fall eines griechischen Zahnarztes zu Grunde, der trotz mangelnder Deutsch-Kenntnisse eine eigene Kassen-Praxis eröffnen und ausschließlich Griechen behandeln wollte. Das Oberverwaltungsgericht wies seine Beschwerde gegen die Approbations-Verweigerung ab. Es sei rechtlich nicht möglich, die Behandlungstätigkeit auf einen Patientenkreis derselben Muttersprache zu beschränken. Zudem benötige der Zahnarzt Sprachkenntnisse, um sich einen Überblick über Berufsregeln oder Rechtsvorschriften zu verschaffen und Verwaltungsaufgaben zu erfüllen. |
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